Mit einer Förderung durch das Landesprogramm “Weiterkommen” des Zentrums für Kulturelle Teilhabe Baden-Württemberg hat sich das INTER-ACTIONS Team ein Jahr lang gemeinsam mit Tänzer*innen, Choreograf*innen und anderen Nutzer*innen des Studios in einen Austausch-Prozess begeben.
In Team-Coachings und mehreren Workshops ging es darum, wie wir miteinander arbeiten, kommunizieren und weiterkommen wollen. Dabei haben wir unter anderem an einer Gemeinschaftsvereinbarung gearbeitet, die wichtige Regeln für die Zusammenarbeit im Studio beschreibt.
INTER-ACTIONS setzt sich mit seiner Gemeinschaftsvereinbarung (auch Code of Conduct genannt) für ein diskriminierungsfreies Umfeld ein. Sie gilt für alle, die im Studio anwesend sind und betont gegenseitigen Respekt, Zusammenarbeit und offene Konfliktlösung.
Die Studio-Nutzer*innen verpflichten sich, zwischen beruflichen und privaten Kontexten zu unterscheiden, Machtmissbrauch zu vermeiden und sich unabhängig von individuellen Merkmalen respektvoll zu verhalten. Der Code of Conduct verpflichtet dazu, Konflikte offen anzusprechen, gegen unangemessenes Verhalten einzuschreiten und Opfer aktiv zu schützen.
Die Merkmale von Diskriminierung, Missbrauch und Übergriffen werden im Code of Conduct dargelegt. Es werden Handlungen verurteilt, die gegen Gesetze und die Würde des Einzelnen verstoßen. Zur Umsetzung wird der Code of Conduct allen INTER-ACTIONS-Verträgen beigefügt, um ein breites Bewusstsein und einen verantwortungsvollen Umgang mit den Studioressourcen zu fördern.
Das Protokoll für die Meldung von Regelverstößen empfiehlt, INTER-ACTIONS um Rat zu fragen, vertrauenswürdige Verbündete einzubeziehen und bei Bedarf Hilfe von Selbsthilfeorganisationen in Anspruch zu nehmen.
Fälle von Diskriminierung, Übergriffen oder Machtmissbrauch sind zu richten an antidiskriminierung@inter-